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Versicherungsrecht für die Praxis  -  das Online-Kompendium
    
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Die Bedeutung
der Versicherungssumme

Wichtiger Hinweis zur Gesetzeslage ab 01.01.2008

Um den Begriff der Versicherungssumme gibt es häufig Missverständnisse. Im Zusammenhang mit diesem Begriff ist die Unterscheidung zwischen Summenversicherung und Schadenversicherung wesentlich.
 

Die Summenversicherung

Bei der Summenversicherung (z.B. Lebensversicherung, Unfallversicherung) zahlt der Versicherer beim Versicherungsfall die als feste Größe vereinbarte Versicherungssumme. Der Versicherungsnehmer vereinbart mit dem Versicherer also einen bestimmten Betrag, den der Versicherer bei Eintritt des Versicherungsfalles zu zahlen hat. Die Zahlung erfolgt bei der Summenversicherung unabhängig von der Höhe des Schadens.
 

Die Schadenversicherung

Bei der Schadenversicherung (z.B. Hausratversicherung, Kaskover- sicherung) begrenzt die Versicherungssumme zunächst die Leistungspflicht des Versicherers in der Höhe der zu zahlenden Entschädigung. Die Leistungspflicht des Versicherers kann also unterhalb der vereinbarten Versicherungssumme liegen, jedoch nicht darüber.

Für Versicherungsnehmer kommt es bei der Schadenversicherung darauf an, dass das zu versichernde Risiko wertmäßig richtig eingeschätzt wird. Wird der Versicherungswert (z.B. der Wert des Hausrats) zu niedrig veranschlagt und deshalb die Versicherungssumme zu niedrig vereinbart, spricht man von Unterversicherung. Liegt die Versicherungssumme dagegen über dem Versicherungswert, spricht man von Überversicherung. Die Überversicherung ist im Schadensfalle unproblematisch. Eine zu hoch gewählte Versicherungssumme kann jedoch - unnötigerweise - zu einer höheren Prämie führen. Eine zu niedrig bemessene Versicherungssumme kann im Schadensfall dazu führen, dass der Versicherer lediglich einen Teil des Schadens ersetzt.

Im Falle einer Unterversicherung in der Hausratversicherung würde ein Teilschaden des Versicherungsnehmers grundsätzlich ebenfalls nur im Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert entschädigt. Der Versicherungsnehmer würde also für einen Teil seines eigenen Schadens nicht entschädigt. Bei der Hausratversicherung lässt sich das Problem der Unterversicherung jedoch umgehen, indem man mit dem Versicherer vereinbart, dass dieser auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet. In der Regel verlangen die Versicherer als Gegenleistung, dass pro qm Wohnfläche eine bestimmte Mindestversicherungssumme vereinbart wird.

Die vorstehenden Ausführungen zeigen, dass es ratsam ist, sich als Versicherungsnehmer bei Abschluss eines Versicherungsvertrages ein genaues Bild über die erforderliche Höhe der Versicherungssumme zu machen. Auch während des laufenden Versicherungsverhältnisses sollte von Zeit zu Zeit überprüft werden, ob die vereinbarte Versicherungssumme noch ausreichend ist.

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