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Versicherungsrecht für die Praxis  -  das Online-Kompendium
    
Rechtsanwalt Harald Schwamborn
 Rechtsanwälte Dr. Harten & Partner
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Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Harald Schwamborn, Jahrgang 1957, ist seit 17 Jahren im Versicherungsrecht tätig.   Rechtsanwalt Harald SchwambornEr ist der persönliche Ansprechpartner für  Mandanten, die ihre versicherungsrechtlichen  Interessen kompetent beurteilt und vertreten wissen wollen. Neben der fachlichen Qualität steht dabei die persönliche Betreuung seiner Mandanten im Vordergrund. Dazu gehört auch eine sehr gute Erreichbarkeit.

Er ist vertretungsberechtigt vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Die außergerichtliche Beratung und Vertretung nimmt einen breiten Raum seiner Tätigkeit ein. Im Arbeitsrecht berät und vertritt er Arbeitnehmer, Geschäftsführer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Dies versetzt ihn in die Lage, Taktiken objektiv aus den unterschiedlichen Perspektiven betrachtet zugunsten seiner Mandanten festzulegen. Das Ziel seiner Arbeit und seines persönlichen Einsatzes ist die erfolgreiche Durchsetzung der Interessen seiner Mandanten. Dabei ist er bei höflichem Auftreten hart in der Sache.


Die Grundsätze von Rechtsanwalt Harald Schwamborn

  • Das Geheimnis, ein Ziel erreichen zu können, liegt darin, es erreichen zu wollen.
     
  • Das Ziel seiner Arbeit und seines persönlichen Einsatzes ist die erfolgreiche Durchsetzung der Interessen seiner Mandanten.
     
  • Sein Qualitätsanspruch orientiert sich am fachlich höchstmöglichen Erkenntnisstand. Leitlinien seiner Arbeit sind Präzision, Kompetenz und Durchsetzungsvermögen.
     
  • Eine erfolgreiche Interessenwahrnehmung für die Mandanten erfordert neben fachlichem Können und Berufserfahrung ein hohes Maß an Kreativität.
     
  • Durch frühzeitige Interessenwahrnehmung lassen sich Prozessrisiken vermeiden.
     
  • Laufende Fortbildung und fundierte Rechtskenntnisse durch Spezialisierung sind die Grundlage für eine erfolgreiche Rechtsberatung und Vertretung.
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