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Die Lebensversicherung
Versicherte Risiken
Der Lebensversicherungsvertrag ist in den
Allgemeinen Bedingungen für die Lebensversicherung (ALB) näher ausgestaltet. Diese
werden regelmäßig in den Versicherungsvertrag einbezogen und können von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein. Ergänzt werden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen häufig durch sog.
besondere Bedingungen. Allgemeine Versicherungsbedingungen erfahren im Laufe der Zeit Änderungen und Ergänzungen. Welche Version
für den betreffenden Vertrag Gültigkeit hat, erkennt man an der Jahreszahl hinter der Bezeichnung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (z. B.: AVB 98). Zur Vermeidung von Überraschungen sollten Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen sorgfältig lesen, idealerweise vor dem Vertragsschluss.
Der Versicherer zahlt in der Lebensversicherung die vereinbarte Versicherungssumme, wenn die versicherte Person den im Versicherungsschein genannten Ablauftermin erlebt oder wenn sie vor diesem
Termin stirbt.
Versicherter Personenkreis
Versichert ist die im Versicherungsvertrag genannte Person.
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz
Versicherungsnehmer sollten den Ausschlusstatbeständen
besondere Aufmerksamkeit schenken. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Lebensversicherung in der Regel u. a. nicht auf:
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Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit
kriegerischen Ereignissen (Hier beschränkt sich die Leistungspflicht auf die Auszahlung des für den Todestag berechneten Zeitwertes der Versicherung).
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Bei Selbsttötung (Hier leistet der Versicherer, wenn seit Zahlung des Einlösungsbeitrages
bzw. seit Wiederherstellung der Versicherung drei Jahre vergangen sind. Bei Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn nachgewiesen wird, dass die
Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist).
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Versicherungsnehmer haben zur Erhaltung des Versicherungsschutzes u. a. folgende
Obliegenheiten zu beachten:
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Der Versicherungsnehmer hat alle Antragsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten.
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Der Tod der versicherten Person ist unverzüglich anzuzeigen.
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Es ist eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde einzureichen.
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Es ist ein ausführliches, ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie über
Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tode der versicherten Person geführt hat, einzureichen.
Leistung im Schadensfall
Leistungen aus dem
Versicherungsvertrag erbringt der Versicherer in der Lebensversicherung gegen Vorlage des Versicherungsscheins.
Generelle Probleme bei Versicherungsverträgen
Beachten Sie neben den obigen speziellen Problemen auch die generellen Probleme, welche für alle
Versicherungen gelten. Eine Übersicht finden Sie auf der Seite ”Generelle Probleme bei Versicherungsverträgen”. Dort finden Sie u. a. Informationen zu Fragen der Prämienzahlungspflicht, der Auswirkung einer
Obliegenheitsverletzung und einer Gefahrerhöhung.
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