|
Die Beantragung der Versicherung durch den Versicherungsnehmer
Wichtiger Hinweis zur Gesetzeslage ab 01.01.2008
Das Ausfüllen des Antragsformulars
Versicherungsnehmer sollten sich vor der Unterzeichnung eines Versicherungsvertrages genügend Zeit
nehmen, um sich darüber im Klaren zu werden, ob Sie dem Versicherer im Antragsformular alle für den Versicherungsvertrag relevanten Fakten
mitgeteilt haben. Häufig ist Versicherungsnehmern nicht bewusst, was sie dem Versicherer im Antragsformular mitteilen - oder auch nicht mitteilen, obwohl dies erforderlich gewesen wäre. Es kommt nur allzu häufig vor, dass Antragsformulare nur unvollständig ausgefüllt werden. Von Versicherungsnehmern wird bisweilen berichtet, dass sie Antragsformulare sogar blanko unterschrieben an den Versicherungsvermittler übergeben haben.
Die Angaben im Antragsformular stellen jedoch eine wichtige Grundlage für den Versicherungsvertrag
dar! Deshalb sollten Versicherungsnehmer im eigenen Interesse unbedingt darauf achten, dass die Antragsformulare vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Erst danach sollte die Unterschrift geleistet werden. Diese Verfahrensweise kann viel Ärger im Versicherungsfall vermeiden.
Einschätzung des Risikos durch den Versicherer
Der Versicherer übernimmt beim Versicherungsvertrag die Gefahrtragung für die Verwirklichung eines
bestimmten Risikos. Damit der Versicherer dieses Risiko einschätzen kann, bestehen für den Versicherungsnehmer sog. vorvertragliche Anzeigepflichten.
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (§§ 16 ff VVG a. F.) hat der Versicherungsnehmer bei der
Schließung des Versicherungsvertrages sämtliche ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr durch den Versicherer erheblich sind, diesem anzuzeigen. Erheblich sind dabei alle
Gefahrumstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers, den Vertrag überhaupt oder mit einem bestimmten Inhalt abzuschließen, einen Einfluss auszuüben. Im Zweifel sind die Umstände
erheblich, nach denen der Versicherer ausdrücklich und schriftlich gefragt hat. Besonders umfänglich sind die Fragen des Versicherers auf den Antragsformularen für Lebensversicherungen und
private Krankenversicherungen.
Welche Folgen die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten haben kann, können Sie der Seite ”Die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht” entnehmen.
Grundsätzlich sollten Sie alles, was Sie im Hinblick auf den Versicherungsschutz vom Versicherer
wünschen, im Antrag bzw. einem Beiblatt zum Antrag schriftlich festhalten.
Informationsbeschaffung vor der Antragstellung
Ebenso sinnvoll ist es, sich vor der Beantragung des Versicherungsvertrages über die
Vertragsbedingungen im Klaren zu werden. Diese lassen sich bereits vor dem Vertragsschluss beim Versicherer, Versicherungsvermittler oder dem Makler anfordern. Vielfach lassen sich die Bedingungen zu
den Versicherungsverträgen von den Internetseiten der Versicherer direkt herunterladen. Die Bedingungen können zwischen den einzelnen Versicherern variieren. Gegebenenfalls entdecken Sie dort
Ausschlüsse von Risiken, welche Sie als versichert glaubten. Der Versicherer ist im Übrigen verpflichtet, dem Versicherungsnehmer bei der Antragstellung neben den Versicherungsbedingungen eine
sogenannte Verbraucherinformation zu übergeben. Diese sind in der Regel etwas übersichtlicher gestaltet als die Versicherungsbedingungen selbst.
|