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Versicherungsrecht für die Praxis  -  das Online-Kompendium
    
Rechtsanwalt Harald Schwamborn
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Die Beantragung der Versicherung
durch den Versicherungsnehmer

Wichtiger Hinweis zur Gesetzeslage ab 01.01.2008

Das Ausfüllen des Antragsformulars

Versicherungsnehmer sollten sich vor der Unterzeichnung eines Versicherungsvertrages genügend Zeit nehmen, um sich darüber im Klaren zu werden, ob Sie dem Versicherer im Antragsformular alle für den Versicherungsvertrag relevanten Fakten mitgeteilt haben. Häufig ist Versicherungsnehmern nicht bewusst, was sie dem Versicherer im Antragsformular mitteilen - oder auch nicht mitteilen, obwohl dies erforderlich gewesen wäre. Es kommt nur allzu häufig vor, dass Antragsformulare nur unvollständig ausgefüllt werden. Von Versicherungsnehmern wird bisweilen berichtet, dass sie Antragsformulare sogar blanko unterschrieben an den Versicherungsvermittler übergeben haben.

Die Angaben im Antragsformular stellen jedoch eine wichtige Grundlage für den Versicherungsvertrag dar! Deshalb sollten Versicherungsnehmer im eigenen Interesse unbedingt darauf achten, dass die Antragsformulare vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Erst danach sollte die Unterschrift geleistet werden. Diese Verfahrensweise kann viel Ärger im Versicherungsfall vermeiden.
 

Einschätzung des Risikos durch den Versicherer

Der Versicherer übernimmt beim Versicherungsvertrag die Gefahrtragung für die Verwirklichung eines bestimmten Risikos. Damit der Versicherer dieses Risiko einschätzen kann, bestehen für den Versicherungsnehmer sog. vorvertragliche Anzeigepflichten.

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (§§ 16 ff VVG a. F.) hat der Versicherungsnehmer bei der Schließung des Versicherungsvertrages sämtliche ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr durch den Versicherer erheblich sind, diesem anzuzeigen. Erheblich sind dabei alle Gefahrumstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers, den Vertrag überhaupt oder mit einem bestimmten Inhalt abzuschließen, einen Einfluss auszuüben. Im Zweifel sind die Umstände erheblich, nach denen der Versicherer ausdrücklich und schriftlich gefragt hat. Besonders umfänglich sind die Fragen des Versicherers auf den Antragsformularen für Lebensversicherungen und private Krankenversicherungen.

Welche Folgen die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten haben kann, können Sie der Seite ”Die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht” entnehmen.

Grundsätzlich sollten Sie alles, was Sie im Hinblick auf den Versicherungsschutz vom Versicherer wünschen, im Antrag bzw. einem Beiblatt zum Antrag schriftlich festhalten.
 

Informationsbeschaffung vor der Antragstellung

Ebenso sinnvoll ist es, sich vor der Beantragung des Versicherungsvertrages über die Vertragsbedingungen im Klaren zu werden. Diese lassen sich bereits vor dem Vertragsschluss beim Versicherer, Versicherungsvermittler oder dem Makler anfordern. Vielfach lassen sich die Bedingungen zu den Versicherungsverträgen von den Internetseiten der Versicherer direkt herunterladen. Die Bedingungen können zwischen den einzelnen Versicherern variieren. Gegebenenfalls entdecken Sie dort Ausschlüsse von Risiken, welche Sie als versichert glaubten. Der Versicherer ist im Übrigen verpflichtet, dem Versicherungsnehmer bei der Antragstellung neben den Versicherungsbedingungen eine sogenannte Verbraucherinformation zu übergeben. Diese sind in der Regel etwas übersichtlicher gestaltet als die Versicherungsbedingungen selbst.

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